Allgemeine Geschäftsbedingungen

Liebe Kunden,
mein Institut, ist wie eine Terminpraxis, d.h. um für Sie unnötige Wartezeiten zu vermeiden, vereinbare ich mit Ihnen individuelle, feste Behandlungstermine. Diese Termine sind nur und ausschließlich für Sie reserviert. 

Mit der Vereinbarung eines Behandlungstermins – auch telefonisch – gehen Sie mit mir, Sonja Maier einen „Dienstleistungsvertrag für Kosmetikleistungen“ ein. 

Bei versäumten Terminen bzw. nicht mindestens 24 Std. vorher abgesagten Terminen, habe ich keine Gelegenheit, die bereits fest reservierten Zeiten erneut zu vergeben.

 

Daher bitten ich meine Kunden ausdrücklich, Termine die nicht wahrgenommen werden können, rechtzeitig – mindestens 24 Std. vorab – abzusagen.

 

(1) Sollten Sie versäumen, nicht oder nicht rechtzeitig Ihre Termine abzusagen, bin ich gehalten, Ihnen die ausgefallenen Behandlungszeiten gemäß § 611, SGB nach den gültigen Behandlungsentgelten in Rechnung zu stellen (siehe auch § 615, BGB).

(2) Der Grundgedanke des Gesetzes ist, dass der Dienstleister im Rahmen seiner Erwerbstätigkeit auf den Vergütungsanspruch angewiesen ist. Er stellt Zeit, Personal, Räumlichkeiten und Behandlungsmaterialien zur Verfügung. Es sind also kostenintensive Dispositionen zu treffen. Er soll deshalb seinen Vergütungsanspruch nicht aufgrund von Vorkommnissen verlieren, die im Risikobereich des Dienstberechtigten (hier: des Kunden) liegen.

(3) Der Vergütungsanspruch bleibt daher unabhängig davon bestehen, ob der Patient schuldlos an der Wahrnehmung des Termins gehindert war, oder ob ein schuldhaftes Verhalten zu Grunde lag.

(4) Aus den obigen Ausführungen ergibt sich, dass auch im Falle der Nichtwahrnehmung oder Absage eines vereinbarten Behandlungstermins der Vergütungsanspruch für diesen Termin grundsätzlich bestehen bleibt. Allerdings bin ich gemäß § 615 S. 2 BGB verpflichtet, das durch die Nichtwahrnehmung des Behandlungstermins freiwerdenden Behandlungspotenzial anderweitig zu nutzen und den Termin möglichst mit anderen Kunden zu belegen. Soweit dies gelingt, kann und wird der Vergütungsanspruch gegen den säumigen Kunden nicht realisiert. Darüber hinaus sehe ich von der Geltendmachung des Vergütungsanspruchs natürlich generell dann ab, wenn der vereinbarte Termin 24 Std. vorher abgesagt wird.

(5) Reklamationen im Bereich der Premium Ästhetic sowie Microblading müssen innerhalb von 4 Wochen nach dem letztem Behandlungstermin gemeldet werden. Ich verweise daher nochmals auf die Kundeninformation, die vor jeder Premium Ästhetic und Microblading Behandlung vom Kunden gelesen und unterschrieben werden muss.

(6) Der Kunde versichert alle relevanten persönlichen Daten und wichtigen Informationen, die für die Behandlung der geforderten Dienstleistung unablässlich sind, an Somabeauty weiterzugeben.
Diese Daten werden Diese Daten werden nicht an Dritte oder außenstehende Personen ohne schriftliche Einwilligung des Kunden weitergegeben. Bitte lesen Sie dazu auch meine Datenschutzerklärung.

(7) Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien ist das Amtsgericht Rastatt

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